DEUTSCH
ENGLISH
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Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte Übersetzerin für die englische Sprache bin ich berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung im Sprachenpaar Englisch-Deutsch zu bestätigen.
Wenn Sie bei deutschen Behörden rechtlich relevante Dokumente wie Urkunden, Zeugnisse oder Verträge einreichen, dann werden Sie aufgefordert, eine beglaubigte / bestätigte Übersetzung der Dokumente vorzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer erstellt wird.
Im Falle einer beglaubigten oder bestätigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer, dass er richtig und vollständig übersetzt hat. Dazu wird auf der Übersetzung der Bestätigungsstempel des beeidigten/vereidigten/ermächtigten/öffentlich bestellten Übersetzers angebracht.
Denn was man Schwarz auf Weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.
Johann Wolfgang v. Goethe
Beeidigte Übersetzer legen vor einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde einen Eid ab, der sie berechtigt, beglaubigte Urkundenübersetzungen zu erstellen. Da nur nachweislich qualifizierte Übersetzer beeidigt/vereidigt/ermächtigt/öffentlich bestellt werden, gilt der Bestätigungsstempel auf einer beglaubigten Übersetzung in vielen Einrichtungen als ein Garant für Qualität.
Die Rechtskraft einer Urkunde ist an das Original gebunden. Sollten Sie nicht im Besitz der Originalurkunde sein, wird diese durch die Übersetzung nicht ersetzt.
Sicher das Richtige schreiben.
Sie haben Fragen zu einem Thema oder eine spannende Aufgabe für mich? Dann stehe ich gerne beratend zur Seite.
So erreichen Sie mich:
Dr. Silvia Scheinert
Dohnaer Str. 20
01219 Dresden
0351/4222234